„Hypersexualität“: Die Verabreichung von Epiphysan – pharmakologische und ethische Einschätzung

Nowak-Vogl verabreichte das Medikament Epiphysan zur Behandlung der sogenannten „Hypersexualität“ bei Mädchen und weiblichen Jugendlichen. Für besonders schädlich erachtete sie die Onanie. Ihr zentrales Anliegen war es, die medizinisch-pädagogischen Interventionen zur Kontrolle des sexuellen Verhaltens um eine medikamentöse Strategie zu erweitern.

Doch bereits Jahrzehnte vor ihrer Tätigkeit war Wissen verfügbar, das die Auffälligkeiten sexuellen Verhaltens als entwicklungsbedingt, durch die Umwelt geprägt und nur als mäßig problematisch verstand. In der Fachliteratur, die den Arbeiten von Nowak-Vogl zeitlich nahelag, ist die Terminologie „exzessive Onanie“ so beschrieben: „(...) sie ist bei verwahrlosten Kindern als Symptom der seelischen Vereinsamung und als Zeichen mangelnder Liebe und Geborgenheit besonders häufig anzutreffen.“ (Standardwerk der Kinderpsychiatrie von Harbauer, Lempp, Nissen, Strunk 1971).

Ernst Berger bezeichnet die Position von Nowak-Vogl zu diesem Themenkreis als anachronistisch. Ihre moralisierende Haltung steht in keinem fachlichen Begründungszusammenhang, sie widerspricht Stil und Inhalt einer wissenschaftlichen Publikation. Dazu ein Beispiel: Besondere Beachtung finden Mädchen, „die in den Nächten wahllose Männerbeziehungen haben, oft mit eminenter Schlafverkürzung, und deren grandiose Vitalität dann trotzdem tagsüber in ganz ungewöhnlichen körperlichen Leistungen gipfelt. Wann die verbrauchten Kräfte ergänzt werden, scheint unerfindlich.

Zusammenfassend ist folgende Beurteilung abzuleiten: In ihrem Pilotversuch zur Verabreichung von Epiphysan 1954 nahm Maria Nowak-Vogl laut Ernst Berger das Risiko einer Schädigung der Kinder durch ihre Vorgangsweise bewusst in Kauf. Insgesamt halten ihre Arbeiten zur Sexualität einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand. Maria Nowak-Vogl beschreibt, so Berger, „keine nachvollziehbaren Kriterien für die Beurteilung des Therapieeffekts und keine nachvollziehbaren Kriterien für die von ihr formulierten (und in der Fachliteratur sonst nicht verwendeten) differentialdiagnostischen Kategorien. (...) Die einschlägigen Publikationen entsprechen formal in vielen Aspekten nicht den wissenschaftlichen Standards und stellen inhaltlich eine Extremposition der Kontrollfunktion von Pädagogik und Medizin dar.“

Aus pharmakologischer Sicht stellt sich die Situation folgendermaßen dar: Epiphysan war als Präparat für die Indikationen „Hypersexuelle Störung sowohl beim Mann als auch bei der Frau” offiziell bis 1996 gelistet, ein Lieferstopp erfolgte schon 1994, 2000 wurde die Zulassung aufgehoben. Es enthielt ein Extrakt aus der Zwirbeldrüse junger Rinder und wurde intramuskulär, also mit Injektion, verabreicht. Der Hauptinhaltsstoff ist Melatonin, für den es in manchen Tierspezies und beim Menschen Hinweise für eine schwache antigonadotrope Wirkung (Hemmung der sexuellen Bereitschaft) gibt.

Günter Sperk unterstreicht in seiner Expertise, dass eine pharmakologische Wirkung und Nebenwirkungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen sind. Damit kommt er zum selben Schluss wie Cornelius Kryspin-Exner, Vorstand der Innsbrucker Universitätsklinik für Psychiatrie und Vorgesetzter von Nowak-Vogl, in seinem Gutachten von 1982 nach der Anzeige gegen sie.

Prinzipiell wird die Verwendung von Extrakten aus tierischem Gewebe oder Blut zur Injektionen heute wegen des Allergierisikos und eines Infektionsrisikos abgelehnt, so Günther Sperk.